Informationen
72379 Hechingen
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E-Mail:info@ski-club-hechingen.de
Internet:www.ski-club-hechingen.de
Vertretungsberechtiger Vorstand:
Frank Petri (1.Vorstand),
Patric Schweizer (2.Vorstand)
Registergericht:
Amtsgericht: 70049 Stuttgart
Vereinsregister Nr.: VR 29
Gläubiger-Identifikationsnummer: DE19 ZZZ 00000 704 720
Verantwortlich für den Inhalt der Webseite:
Bernd M. Wittner
E-Mail: info@ski-club-hechingen.de
RECHTLICHE HINWEISE
Alle Angaben unseres Internetangebotes wurden sorgfältig geprüft. Wir bemühen uns, dieses Informationsangebot aktuell und inhaltlich richtig sowie vollständig anzubieten. Dennoch ist das Auftreten von Fehlern nicht völlig auszuschließen. Eine Garantie für die Vollständigkeit, Richtigkeit und letzte Aktualität kann daher leider nicht übernommen werden. Der Ski-Club Hechingen e.V. übernimmt keine Verantwortung für die Inhalte und die Verfügbarkeit von Websites Dritter, die über externe Links dieses Informationsangebotes erreicht werden. Außerdem distanzieren wir uns ausdrücklich von allen Inhalten verlinkter externer Websites, die möglicherweise straf- oder haftungsrechtlich relevant sind oder gegen die guten Sitten verstoßen.
DATENSCHUTZ
Der Ski-Club Hechingen e.V. nimmt den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten sehr ernst. Wir haben technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, die sicherstellen, dass die Vorschriften über den Datenschutz beachtet werden. Einzelheiten finden Sie unter Datenschutz auf unserer Webseite.
Mitgliederdaten:
Diese werden bei der Vereinsanmeldung in Papierform erhoben und sind für die Erfüllung der Vertragsbeziehung erforderlich (z.B. Einladung zu Versammlungen, Beitragseinzug, Organisation des Sportbetriebes). Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich durch die benannte Person der Mitgliederverwaltung. Neben den original-Anmeldungen in Papierform erfolgt die Datenspeicherung/-verarbeitung nur lokal auf 1 PC.
Teilnehmerdaten:
Diese werden bei der Anmeldung zu einem Event digital erhoben und sind für die Durchführung eines Events erforderlich. Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich durch die jeweiligen Ausfahrtenorganisatoren, den Finanzverantwortlichen sowie den Ski-Schulleiter. Die Datenspeicherung erfolgt digital auf deutschen Hosting-Servern von strato sowie zur Ausfahrten Durchführung lokal auf den PC der Ausfahrtenorganisatoren, Finanzverantwortlichen bzw. Ski-Schulleiter. Je nach Event kann es erforderlich sein, dass Rundschreiben per Email an alle Teilnehmer verschickt werden um Informationen zur Veranstaltung zu verteilen oder Fahrgemeinschaften zu bilden. Ebenso kann die Adresse zur Information des Stattfindens der selben Ausfahrt im Folgejahr genommen werden.
Online-Benutzerprofil:
Diese werden bei der separaten Registrierung auf der Homeage erhoben und erleichtern dem Benutzer die Anmeldung bei den Events. Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich durch den Benutzer selber. Die Datenspeicherung erfolgt digital auf deutschen Hosting-Servern von strato. Der Ski-Club Hechingen e.V. behält sich da Recht vor vermeindliche „Fake“ Registrierungen zu löschen.
Newsletter:
Dieser werden bei der separaten Registrierung auf der Homeage erhoben oder durch eine Einwilligung bei einer Eventanmeldung. Die Verarbeitung erfolgt nur auf Basis des Versendens von Newslettern durch den Presseverantwortlichen oder ein Ausfahrtenorganisator. Newsletter werden z.b. dazu verwendet um die Interessenten über Ski-Club Events, Organisatorische Punkte oder Versammlungen zu informieren. Die Datenspeicherung erfolgt digital auf deutschen Hosting-Servern von strato. Der Ski-Club Hechingen e.V. behält sich da Recht vor vermeindliche „Fake“ Registrierungen zu löschen. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten im Zusammenhang mit sportlichen Ereignissen einschließlich der Berichterstattung hierüber auf der Internetseite des Vereins, in Auftritten des Vereins in Sozialen Medien sowie auf Seiten der Fachverbände veröffentlicht und an lokale, regionale und überregionale Printmedien übermittelt.
Rechtsgrundlage:
Rechtsgrundlagen, auf Grund derer die Verarbeitung erfolgt: Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt in der Regel aufgrund der Erforderlichkeit zur Erfüllung eines Vertrages gemäß Artikel 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO. Bei den Vertragsverhältnissen handelt es sich in erster Linie um das Mitgliedschaftsverhältnis im Verein und um die Teilnahme am Spielbetrieb der Fachverbände. Werden personenbezogene Daten erhoben, ohne dass die Verarbeitung zur Erfüllung des Vertrages erforderlich ist, erfolgt die Verarbeitung aufgrund einer Einwilligung nach Artikel 6 Abs. 1 lit. a) i.V.m. Artikel 7 DSGVO. Die Veröffentlichung personenbezogener Daten im Internet oder in lokalen, regionalen oder überregionalen Printmedien erfolgt zur Wahrung berechtigter Interessen des Vereins (vgl. Artikel 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO). Das berechtigte Interesse des Vereins besteht in der Information der Öffentlichkeit durch Berichtserstattung über die Aktivitäten des Vereins. In diesem Rahmen werden personenbezogene Daten einschließlich von Bildern der Teilnehmer zum Beispiel im Rahmen der Berichterstattung über sportliche Ereignisse des Vereins veröffentlicht.
Empfänger der Daten:
Die Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten: Personenbezogene Daten der Mitglieder, die am Spiel- und Wettkampfbetrieb der Landesfachverbände teilnehmen, werden zum Erwerb einer Lizenz, einer Wertungskarte, eines Spielerpasses oder sonstiger Teilnahmeberechtigung an den jeweiligen Landesfachverband weitergegeben. Die Daten der Bankverbindung der Mitglieder werden zum Zwecke des Beitragseinzugs an die Sparkasse Zollernalb weitergeleitet.
Dauer der Datenspeicherung:
Die Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung der Dauer: Die personenbezogenen Daten werden für die Dauer der Mitgliedschaft gespeichert. Mit Beendigung der Mitgliedschaft werden die Datenkategorien gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen vorgehalten und dann gelöscht. In der Zeit zwischen Beendigung der Mitgliedschaft und der Löschung wird die Verarbeitung dieser Daten eingeschränkt. Bestimmte Datenkategorien werden zum Zweck der Vereinschronik im Vereinsarchiv gespeichert. Hierbei handelt es sich um die Kategorien Vorname, Nachname, Vereinseintritt, Vereinsaustritt, Geburtsdatum, Zugehörigkeit zu einer Mannschaft, besondere sportliche Erfolge oder Ereignisse, an denen die betroffene Person mitgewirkt hat. Der Speicherung liegt ein berechtigtes Interesse des Vereins an der zeitgeschichtlichen Dokumentation von sportlichen Ereignissen und Erfolgen und der jeweiligen Zusammensetzung der Mannschaften zugrunde. Alle Daten der übrigen Kategorien (z.B. Bankdaten, Anschrift, Kontaktdaten) werden mit Beendigung der Mitgliedschaft gelöscht.
Ihre Rechte als Nutzer:
• das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO,
• das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO,
• das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO,
• das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO,
• das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DSGVO,
• das Widerspruchsrecht nach Artikel 21 DSGVO,
• das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde nach Artikel 77 DSGVO,
• das Recht die Nutzung der E-Mail-Adresse zu widersprechen,
• das Recht, eine erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen zu können, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung hierdurch berührt wird.
Quelle der Information:
Die personenbezogenen Daten werden grundsätzlich im Rahmen des Erwerbs der Mitgliedschaft erhoben.
Verantwortliche Personen und Kontaktaufnahme:
Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter folgender E-Mail-Adresse: datenschutz@ski-club-hechingen.de Es ist kein Datenschutzbeauftragter in Persona ernannt da der Verein weniger als 10 Personen hat, die ständig mit der automatisierten Datenverarbeitung von personenbezogenen Daten beschäftigt sind. Alle weiteren relevanten Personen finden Sie im Impressum.
Zusätzliche Information:
Mitgliedschaftsformular Satzung AGBs
Stand: 25.05.2018
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Ergänzung zum 22.04.2019:
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- Wichtiger Hinweis: Die Abgabe der Einwilligung ist freiwilligund kann jederzeit ohne Gründe widerrufenwerden. Wenn ich diese Einwilligungen nicht erteile, kann es sein, dass ich einer anderen Kursgruppe zugeteilt werde oder gebeten werde, die Gruppe zu verlassen, sobald Fotos oder Videos gemacht werden. Soweit ich nicht mit der Kommunikation über WhatsApp einverstanden sein sollte, wird mich der Kursleiter telefonisch oder ggf. schriftlich informieren. Diese Angaben gelten entsprechend, wenn mein Kind an dem Kurs teilnimmt.
Der Ski-Club Hechingen e.V, E-Mail: info@ski-club-hechingen.de („Ski-Club Hechingen e.V.“, „wir“ oder „uns“) betreibt diese Fanpage auf der Facebook-Plattform. Ihre Daten werden daher von uns und vor allem auch von Facebook verarbeitet. Im Folgenden beschreiben wir Ihnen, welche Daten wir auf der Fanpage für welche Zwecke verarbeiten und erklären unser Verhältnis zu Facebook. Für Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch Facebook bitten wir Sie, die Datenschutzerklärungen von Facebook zu lesen (https://de-de.facebook.com/policy.php).
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b) Einsatz von Cookies durch Facebook
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Mai 2019
Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich oder online erfolgen. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Reisevertrag kommt durch die Annahme durch den Ski-Club Hechingen e.V. zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Veranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende keinen Einspruch innerhalb der Bindungsfrist des Reiseveranstalter einlegt. Die Korrektur von Druck- und Rechenfehlern bleibt bis zum Reisebeginn vorbehalten.
2. ZAHLUNGEN
(1) Der Kunde erteilt mit Absenden der Anmeldung dem Ski-Club Hechingen e.V. die Ermächtigung den Rechnungsbetrag von dem angegebenen Konto abzubuchen.
(2) Soweit die Abwicklung trotz vertragsgemäßer Durchführung seitens des Ski-Club Hechingen e.V. nicht durchführbar ist, insbesondere weil eine Abbuchung vom Konto des Kunden mangels Deckung dessen Kontos oder wegen Angabe falscher Daten nicht möglich ist, hat der Kunde dem Ski-Club Hechingen e.V oder dem von ihm mit der Abwicklung beauftragten Dritten die hierdurch entstehenden Mehrkosten zu ersetzen.
3. LEISTUNGEN
Der Umfang der Leistungen ergibt sich ausschließlich aus der Reisebestätigung unter Berücksichtigung der Ausschreibung im Programmheft. Der Ski-Club Hechingen e.V. behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Programmheftangaben zu erklären, über die der Reisende selbstverständlich informiert wird.
4. RÜCKTRITT/UMBUCHUNG DURCH DEN REISENDEN
a. Widerrufsrecht nach dem Fernabsatzgesetz
Sofern der Vertrag mit dem Ski-Club Hechingen e.V. unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen wurde, kommt das Fernabsatzgesetz zur Anwendung. Ausschließlich für diese Fälle kann der Reisende seine/ihre Anmeldung widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist innerhalb von 2 Wochen gegenüber dem Ski-Club Hechingen e.V. zu erklären. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des schriftlichen Widerrufs an die ausgewiesene verantwortliche Person zur Mitgliederverwaltung.
b. Rücktritt / Umbuchung durch den Reisenden
In Fällen in denen das Fernabsatzgesetz keine Anwendung findet und/oder kein Widerrufsrecht mehr nach dem Fernabsatzgesetz besteht gilt folgendes: Der Reisende kann jederzeit vor Beginn der Reise von der Reise zurücktreten sofern der Rücktritt schriftlich erfolgt (auch per Mail oder Fax). Mündliche Erklärungen sind nicht zugelassen. Für die Wirksamkeit des Rücktritts ist der Eingang der schriftlichen Erklärung beim Ski-Club Hechingen e.V. maßgebend. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann der Ski-Club Hechingen e.V. Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Der Ski-Club Hechingen e.V. kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach Zeitpunkt des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis in Rechnung stellen:
- Absage aufgrund gesundheitlicher Gründe: Liegt vor der Reise oder spätestens 1 Woche nach der Reise ein ärztliches Attest vor, fallen keine Kosten an. Wurde der Reisepreis bereits eingezogen, wird dieser vollständig nach Vorlage des ärztlichen Attests (spätestens 1 Woche nach der Reise) zurückerstattet.
- Besteht eine Warteliste oder wird bei der Absage eine Ersatzperson angemeldet, fallen für den „Stornierenden“ keine Kosten an. Eine Absage ab 7 Tage vor Reisebeginn haben 75% der tatsächlich anfallenden Kosten zur Folge.
- Eine Nichtteilnahme ohne Absage oder eine Absage 2 Tage vor Reisebeginn hat die Zahlung von 100% der tatsächlich anfallenden Kosten zur Folge. Sind durch die kurzfristige Stornierung des Teilnehmers dem Ski-Club Hechingen e.V. höhere Aufwendungen entstanden und nachgewiesen worden, sind diese Aufwendungen vom Teilnehmer zu tragen.
- Bei Reisen mit dem Bus werden Abfahrtstermine festgelegt.
1. Bei Reisebeginn: Erscheint ein angemeldeter Teilnehmer nicht zum im Ski-Club-Heft oder vom Reiseleiter angegebenen Abfahrtsort und Abfahrtszeit, werden sämtliche angefallen Kosten zu 100 % dem Teilnehmer belastet.
2. Rückfahrt vom Skigebiet bzw. Heimreise: Erscheint ein Reiseteilnehmer nicht zum vereinbarten Abfahrtstermin (im Bus durch den Reiseleiter bekannt gegebener Abfahrtstermin) werden ihm die dem Ski-Club entstandenen Kosten in Rechnung gestellt. Die sich daraus ergebenden eigenen Rückfahrtkosten des Teilnehmers trägt er selbst. Sie werden nicht vom Ski-Club zurück erstattet. Dem Reiseteilnehmer steht in allen Fällen das Recht zu, einen geringeren Schaden nachzuweisen. In diesem Fall ist nur der geringere Schaden zu bezahlen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens durch den Ski-Club Hechingen bleibt vorbehalten.
5. RÜCKTRITT DURCH DEN REISEVERANSTALTER
Der Reiseveranstalter ist in folgenden Fällen berechtigt vom Reisevertrag zurückzutreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag zu kündigen:
a.) Ohne Einhaltung einer Frist:
Wenn ein Reiseteilnehmer die Durchführung der Reise, ungeachtet einer Abmahnung des Veranstalters bzw. Reiseleiters, nachhaltig stört oder sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis, jedoch reduziert um eventuelle Aufwendungen (z.B. Skipass). Der Reiseveranstalter behält sich in jedem Fall den Anspruch auf die Höhe der angefallen Aufwendungen für den unangekündigten Rücktritt durch den Reiseteilnehmer vor.
b.) Bis eine Woche vor Reiseantritt:
Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl. Die jeweilige Mindestteilnehmerzahl kann vom Teilnehmer beim Veranstalter angefragt werden. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Reiseteilnehmer unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführbarkeit der Reise in Kenntnis zu setzten und ihm den Rücktritt zu erklären. Der Reiseteilnehmer erhält den gezahlten Reisepreis vollständig zurück. Ein weiterer Anspruch besteht nicht.
c.) Bis 3 Tage vor Reiseantritt:
Bei Wetterbedingten Gründen (z.B. Schneemangel). Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Reiseteilnehmer unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführbarkeit der Reise in Kenntnis zu setzten und ihm den Rücktritt zu erklären. Der Reiseteilnehmer erhält den gezahlten Reisepreis vollständig zurück. Ein weiterer Anspruch besteht nicht.
6. MITWIRKUNGSPFLICHT
Der Reisende ist verpflichtet, bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und um evtl. Schäden möglichst gering zu halten. Der Reisende ist verpflichtet, Maßnahmen zur Behebung einer evtl. Störung mit der Reiseleitung abzusprechen.
7. AUSSCHLUSS VON ANSPRÜCHEN
Ansprüche wegen Nichterbringung oder nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistung sind innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung beim Ski-Club Hechingen e.V. geltend zu machen. Die Schriftform ist nicht erforderlich, aber dringend zu empfehlen.
8. SCHÄDEN
Die Abtretung von Ansprüche wegen Nichterbringung, nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistung oder Gewährleistungsansprüche eines Reiseteilnehmers gegen den Ski-Club Hechingen e.V. ist ausgeschlossen.
10. ALLGEMEINES
Für Schäden, die beim Verladen oder Transport an Reisegepäck und Sportausrüstung entstehen, übernimmt der Ski-Club Hechingen e.V. nur Haftung, sofern sie grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt worden sind; Für die Einhaltung von Pass-, Devisen-, Impf- und Zollbestimmungen ist jeder Reiseteilnehmer selbst verantwortlich. Leistungs- und Erfüllungsort für alle Ansprüche aus diesem Vertrag ist Hechingen. Des weiteren gilt das Reisevertragsgesetz. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages unter Berücksichtigung der übrigen wirksamen Regelungen zur Folge.
12. ANGABEN ÜBER LIFTPREISE
In Euro angegebene Preise beruhen auf aktuellen Kursinformationen bzw. Angaben der Betreibergesellschaften und können ggf. bei größeren Kursschwankungen / Preisschwankungen angepaßt werden.
13. HAFTUNG
Soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig vom Veranstalter herbeigeführt worden ist, bzw. der Veranstalter allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist, wird die Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Der Ski-Club Hechingen e.V. haftet nicht für Leistungsstörungen von fremden Leistungsträgern wie Liftbetreibergesellschaften oder Busunternehmen.
14. ALPINE GEFAHREN
Der Ski-Club Hechingen e.V. weist darauf hin, daß dem Gebirge innewohnende Gefahren nicht gänzlich ausgeschlossen werden können und ein Restrisiko für jeden Teilnehmer erhalten bleibt. Die vom Ski-Club Hechingen e.V. angebotene Skibetreuung sowie die Skikurse werden im Einklang mit der Verbandsordnung des deutschen Skiverbandes durchgeführt. Der Ski-Club Hechingen e.V. haftet nicht für Skiunfälle, die sich aufgrund von nicht grober Fahrläßigkeit während einer skifahrerischen Betreuung oder eines Skikurses ereignen.
15. FOTO- UND VIDEOAUFNAHMEN
(1) Der Ski-Club Hechingen e.V. weist darauf hin, daß wärend einer Veranstaltung Fotos und Videos der Teilnehmer gemacht werden. Eine Auswahl der Fotos wird nach einer Veranstaltung auf der Homepage in der entsprechenden Kategorie veröffentlicht. Videoaufnahmen werden bei Kursen ausschließlich zur Analyse und Verbesserung des Fahrkönnen genutzt. Diese Aufnahmen werden ausschließlich den Kursteilnehmern nach der Veranstaltung online in einem separaten Bereich zur Verfügung gestellt. Der Ski-Club Hechingen e.V. stellt einzelne Fotos auch auf seinen Internetauftritt bei Facebook. Einzelne Ausschnitte der erwähnten Videoaufnahmen können auch für Imagefilme oder ähnliches genutzt und auf der Vereinshomepage veröffentlicht werden.
(2) Der Ski-Club Hechingen e.V. weist darauf hin, dass die Fotos und Videos mit meiner Person bei der Veröffentlichung im Internet oder in sozialen Netzwerken weltweit abrufbar sind. Eine Weiterverwendung und/oder Veränderung durch Dritte kann hierbei nicht ausgeschlossen werden. Soweit die Einwilligung nicht widerrufen wird, gilt sie zeitlich unbeschränkt. Die Einwilligung kann mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Der Widerruf der Einwilligung muss in Textform (Brief oder per Mail) gegenüber dem Verein erfolgen. Eine vollständige Löschung der veröffentlichten Fotos und Videoaufzeichnungen im Internet kann durch den Ski-Club-Hechingen e.V. nicht sichergestellt werden, da z.B. andere Internetseiten die Fotos und Videos kopiert oder verändert haben könnten.
(3) Der Ski-Club Hechingen e.V. kann nicht haftbar gemacht werden für Art und Form der Nutzung durch Dritte wie z. B. für das Herunterladen von Fotos und Videos und deren anschließender Nutzung und Veränderung. Ich wurde ferner darauf hingewiesen, dass trotz meines Widerrufs Fotos und Videos von meiner Person im Rahmen der Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen des Vereins gefertigt und im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit veröffentlicht werden dürfen.
(4) Zecke: Öffentlichkeitsarbeit
(5) Medien: Programmheft, Zeitung, SocialMedia, Newsletter, Website
16. VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER DATEN
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt nach dem DSGVO. Die genauen Bestandteile und Geltungsbereiche für den Ski-Club-Hechingen e.V. können der Datenschutzerklärung entnommen werden.
17. GERICHTSSTAND
Der Reisende kann den Veranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klage des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrags ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben, oder deren gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesem Fall ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.
EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG BEI MINDERJÄHRIGEN TEILNEHMERN
(1) Ich bin mit der Teilnahme meines Kindes ausdrücklich einverstanden.
(2) Ich bestätige, dass mein Kind gesund ist und ohne ärztliche Bedenken an sportlichen Veranstaltungen und Fahrten teilnehmen kann.
(3) Bei groben Verstößen bin ich mit der vorzeitigen Beendigung der Freizeit einverstanden und übernehme die mit der vorzeitigen Rückreise meines Kindes und einer Aufsichtsperson entstehenden Kosten.
(4) Ich entbinde die Betreuer von der Aufsichtspflicht, sofern diese es zur Gewährung des nötigen Freiraumes bzw. zur Freizeitgestaltung für notwendig erachten.
(5) Etwaige Ansprüche, insbesondere Schadenersatz, auch gegenüber Dritten, können nur im Rahmen der bestehenden Versicherungen geltend gemacht werden.
(6) Für Schäden, die in der Unterkunft und dessen Einrichtungen sowie im Bus entstanden sind, übernehme ich die Haftung.
Reiseveranstalter: Ski-Club Hechingen e.V.
Stand: 23.05.2019
§ 1 ALLGEMEINES
Der Verein führt den Namen „Ski-Club Hechingen e.V.“ und hat seinen Sitz in 72379 Hechingen. Er wurde im Jahre 1948 gegründet. Nach dem Beschluss der Hauptversammlung 1953 wurde er in das Vereinsregister als Nachfolger des im Jahre 1911 gegründeten und im Jahre 1945 aufgelösten Wintersportvereins Hechingen eingetragen.
§ 2 ZWECK DES VEREINS
Der Skiclub Hechingen e.V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Zweck des Vereins ist die Förderung der körperlichen und seelischen Gesundheit der Allgemeinheit, insbesondere der Jugend, durch Pflege des Skisports in allen seinen Arten.
Die Vereinsjugend ist die Jugendorganisation des Ski-Clubs Hechingen. Sie gibt sich eine Jugendordnung, die von der Jugendvollversammlung beschlossen und von der Hauptversammlung bestätigt wird.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Förderung sportlicher Übungen und Leistungen.
Politische, rassische oder religiöse Zwecke dürfen innerhalb des Vereins nicht ausgestrebt werden.
Der Verein ist Mitglied des Württembergischen Landessportbundes e.V., dessen Satzung er anerkennt.
§ 3 GEMEINNÜTZIGKEIT
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
§ 4 MITTELVERWENDUNG
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmässigen Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
§ 5 VERGÜTUNGEN
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Vereinsämter werden grundsätzlich ehrenamtlich ausgeübt. Der Vorstand kann aber bei Bedarf eine Vergütung nach Maßgabe einer Aufwandsentschädigung im Sinne des § 3 Nr. 26a EStG beschließen.
§ 6 VEREINSAUFLÖSUNG
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vermögen des Vereins an den Württembergischen Landessportbund zugunsten es Schwäbischen Skiverbandes, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.
Die Auflösung des Vereins kann nur in der Hauptversammlung beschlossen werden, auf deren Tagesordnung die Beschlussfassung über die Vereinsauflösung den Mitgliedern angekündigt wird. Der Beschluss bedarf einer Mehrheit von drei Vierteln der erschienenen Mitglieder. Für den Fall der Auflösung bestellt die Hauptversammlung zwei Liquidatoren, welche die Geschäfte des Vereins abzuwickeln haben.
§ 7 MITGLIEDSCHAFT
Die Mitgliedschaft wird durch einen schriftlichen oder mündlichen Antrag erworben. Mitglied werden kann jedermann, der das 18. Lebensjahr vollendet hat. Personen unter 18 Jahren bedürfen zum Eintritt in den Verein der Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter. Die Entscheidung über die Annahme des Mitgliedschaftsantrages trifft der Vorstand.
Die Mitgliedschaft erlischt:
a) durch eine schriftliche Austrittserklärung zum Ende des Geschäftsjahres. Die Austrittserklärung muss spätestens drei Monate vor Ende des Geschäftsjahres beim Vorstand eingehen.
b) durch Ausschluß aus dem Verein bei schwerer Pflichtverletzung durch Beschluss des Vorstandes. Dem Ausgeschlossenen steht das Recht zu, die erneute Beschlussfassung durch den Ausschuss zu verlangen.
c) durch den Tod des Mitglieds
§ 8 ORGANE DES VEREINS
1.Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB
Er besteht aus: dem 1. Vorsitzenden und seinem Stellvertreter als 2. Vorsitzenden
2.Die Vorstandschaft
Sie besteht aus:
a) dem 1. Vorsitzenden
b) seinem Stellvertreter als 2. Vorsitzenden
c) dem Kassenwart
d) dem Schriftführer
e) dem Skischulleiter, der von der Versammlung der Skilehrer des Vereins dem Vorstand zugewählt wird
Die Vorstandsmitglieder von a) bis d) sind von der Hauptversammlung mit MehrheitDie Vorstandsmitglieder von a) bis d) sind von der Hauptversammlung mit Mehrheitder Erschienenen zu wählen und das Vorstandsmitglied unter e) ist von der Hauptversammlung zu bestätigen.
3.Der Ausschuss
Er besteht aus:
Der Vorstandschaft und mindestens 4 Beisitzern. Eine Erhöhung der Zahl der Beisitzer kann die Hauptversammlung von Wahlperiode zu Wahlperiode beschließen. Die Beisitzer sind von der Hauptversammlung mit Mehrheit der Erschienenen zu wählen.
4.Die Hauptversammlung
Erläuterungen zu § 8:
zu 1.:
Der 1. und 2. Vorsitzende vertreten den Verein nach außen je einzeln (§ 26 BGB). Den Vorsitz in der Hauptversammlung führt der 1. Vorsitzende, im Falle seiner Verhinderung der 2. Vorsitzende.
zu 2.:
Der Kassenwart führt die Kassengeschäfte und ist für den ordnungs-mäßigen Nachweis der Einnahmen und Ausgaben des Vereins durch einwandfreie Belege verantwortlich. In der Hauptversammlung hat er den Kassenbericht zu erstatten. Die Kassenführung wird durch eine in der Hauptversammlung zu wählende und aus mindestens 2 Mitgliedern bestehende Kassenprüfungskommission geprüft.
Der Schriftführer hat die Aufgabe, das Protokoll der Hauptversammlung zu führen und den Schriftverkehr auf Anweisung des Vorsitzenden zu erledigen. Außerdem hat er alle bedeutenden Ereignisse wie Versammlungen usw. chronologisch festzuhalten.
Die Sportwarte leiten im Auftrag des Vorstandes den Sportbetrieb.
Das Aufgabengebiet der weiteren Vorstandsmitglieder bestimmt die Vorstandschaft in ihrer Gesamtheit.
zu 3.:
Der Ausschuss ist vom 1. oder 2. Vorsitzenden einzuberufen, wenn Entscheidungen gefällt werden müssen, die zwar nicht der Zustimmung der Hauptversammlung bedürfen, aber über die rein geschäftsmäßige Abwicklung der Vereinsgeschäfte hinausgehen.
zu 4.:
a) Die Hauptversammlung ist das oberste Organ des Vereins.Sie wird unter der Angabe der Tagesordnung und unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen vom 1. oder 2. Vorsitzenden durch Veröffentlichung in der Hohenzollerischen Zeitung und im Schwarzwälder Boten einberufen. Zur Beschlussfassung ist nur die
einfache Mehrheit der erschienenen Mitglieder notwendig, soweit in der Satzung nichts anderes gesagt ist. Sie wählt die in § 8, 1. und 2. aufgeführte Vorstandschaft. Die Entlastung des alten Vorstandes erfolgt aus den Reihen der Mitglieder. Für Satzungsänderungen ist eine Mehrheit von zwei Drittel der erschienen Mitglieder erforderlich. Wird eine Satzungsbestimmung, welche eine Voraussetzung der Anerkennung der Gemeinnützigkeit berührt, geändert, neu eingefügt oder aufgehoben, so ist das zuständige Finanzamt zu benachrichtigen.
b) Die Hauptversammlung kann als Präsenzversammlung oder als virtuelle Hauptversammlung abgehalten werden. Zur Präsenzveranstaltung treffen sich alle Teilnehmer der Hauptversammlung an einem gemeinsamen Ort. Die virtuelle Hauptversammlung erfolgt durch Einwahl aller Teilnehmer in einer
Videokonferenz, in welcher erforderliche Abstimmungen in geheimer oder offener Abstimmung erfolgen. Eine Kombination von Präsenzveranstaltung und virtueller Hauptversammlung ist möglich, indem den Mitgliedern die Möglichkeit eröffnet wird, an der Präsenzveranstaltung mittels Videokonferenz teilzunehmen. Der Vorstand entscheidet über die Form der Hauptversammlung und teilt diese in der Einladung zur Hauptversammlung mit. Bei einer virtuellen Hauptversammlung werden die Zugangsdaten spätestens 2 Stunden vor Beginn der Versammlung bekannt gegeben. Ausreichend ist dabei die ordnungsgemäße Absendung der E-Mail an die letzte, dem Vorstand bekannt gegebene, E-Mail-Adresse des jeweiligen Mitglieds. Zur Vermeidung der Teilnahme unberechtigter Personen an der Hauptversammlung, ist es den Mitgliedern untersagt, die Zugangsdaten an Dritte weiterzugeben.
c) Die Hauptversammlung kann auch im Rahmen einer schriftlichen Abstimmung Beschlüsse fassen. Hierfür teilt der Vorstand die entsprechende Beschlussvorlage jedem Mitglied in Textform an die letzte von dem Mitglied bekannt gegebenen Post-, bzw. E-Mail-Adresse mit. Diese gilt als zugegangen, wenn sie an die Post-, bzw. E-Mail-Adresse des Mitglieds gesendet ist, die das Mitglied zuletzt mitgeteilt hat. Die Abstimmung der Mitglieder kann in unsignierter E-Mail oder schriftlich innerhalb von 4 Wochen nach Eingang der Beschlussvorlage beim Mitglied erfolgen, wobei maßgebend für die Einhaltung der Frist der Zugang der Abstimmung unter folgender E-Mail-Adresse des Vereins (info@ski-club-hechingen.de) oder schriftlich unter der Anschrift der Geschäftsstelle des Skiclub Hechingen e.V. ist. Der Beschluss ist mit der Mehrheit der frist- und formgerecht abgegebenen Stimmen gefasst. Bei Stimmgleichheit gilt der Antrag als abgelehnt. Für Satzungsänderungen, Zweckänderungen oder der Auflösung des Vereins gelten die in der Satzung bestimmten Mehrheiten. Das Abstimmungsergebnis wird den Mitgliedern binnen eines Monats
schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt.
d) Die Bestimmungen unter (a) bis (c) gelten sinngemäß für alle anderen Gremien des Vereins, die in der Satzung oder in Ordnungen festgelegt sind und deren Vorsitzenden, wobei diese auch im Wege einer Audio-
(Telefon-)Konferenz (auch in Verbindung mit einer PowerPoint-Präsentation) durchgeführt werden können.
Die in der Hauptversammlung gefassten Beschlüsse sind in einer Niederschrift festzulegen, die vom Versammlungsleiter und vom Schriftführer zu unterschreiben ist.
§ 9 VERFÜGUNGSRECHT ÜBER VEREINSMITTEL
Die Mittel, über die
1) der 1. und 2. Vorsitzende gemeinsam
2) die Vorstandschaft
3) der Ausschuß
ohne Zustimmung der Hauptversammlung verfügen können, werden jeweils in der Hauptversammlung für das nächste Geschäftsjahr festgelegt. Diese Regelung hat nur vereinsinterne Bedeutung.
§ 10 WAHLPERIODE
Die Wahlperiode beträgt 2 Jahre. Sie verlängert sich jedoch gegebenenfalls bis Neuwahlen durchgeführt sind.
§ 11 AUSSERORDENTLICHE MITGLIEDERVERSAMMLUNG
Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann vom Vorstand oder auf schriftliches Verlangen von mindestens 5% der Mitglieder einberufen werden. Für die Einberufung und Abhaltung gelten die Vorschriften wie bei der Hauptversammlung.
§ 12 ZEITPUNKT DER HAUPTVERSAMMLUNG
Es hat jährlich eine Hauptversammlung statt zu finden.
§ 13 BEITRÄGE
Jedes Mitglied hat einen Beitrag zu bezahlen, der jährlich von der Hauptversammlung festgelegt wird. Ehrenmitglieder, die die Hauptversammlung auf Vorschlag des 1. Vorsitzenden ernennt, sind beitragsfrei.
Hechingen, den 22.11.2002
Alexander Epple, 1.Vorsitzender
Ergänzung der Satzung in § 5 Vergütungen am 27.11.2009 beschlossen
(Eintragung im Vereinsregister am 18.01.2010)
Hechingen, 10.03.2010
Bernhard Märkle, 1. Vorsitzender
Ergänzung der Satzung in § 7 Mitgliedschaft am 28.11.2014 beschlossen
(Eintragung im Vereinsregister am 14.01.2015)
Hechingen, 14.01.2015
Frank Petri, 1. Vorsitzender
Ergänzung der Satzung in § 8 Punkt 2 Organe des Vorstandes am 06.04.2018 beschlossen
(Eintragung im Vereinsregister 2018)
Hechingen, 06.04.2018
Frank Petri, 1. Vorsitzender
Ergänzung der Satzung in § 8 Punkt 4 Die Hauptversammlung am 08.04.2022 beschlossen
(Eintragung im Vereinsregister 2022)
Hechingen, 08.04.2022
Frank Petri, 1. Vorsitzender